Fanpage-Betreiber sollen für die potentiellen Datenschutzverstöße von Facebook mit haftbar gemacht werden, das entschied am 5. Juni der europäische Gerichtshof. Facebook hatte bislang keine Möglichkeit zur Verfügung gestellt, die Datenerhebung von Fanpages anzupassen. Aus diesem Grund wollten viele Admins ihre Fanpages stilllegen oder löschen. Facebook lenkt nun ein.

Aktualisierung der Nutzungsbedingungen und Richtlinien

In dem Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert und der IHK-Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein ging es in dem Fall von 2011 um folgendes:  Die IHK-Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein sollte ihre Fanpage auf Facebook abschalten, da sich dort kein Datenschutzhinweis befand. Sieben Jahre später urteilte das EuGH, dass sowohl die Plattform Facebook als auch die Betreiber der Fanpage gleichermaßen in der Verantwortung stehen, da beide Parteien Zugriff und Einfluss auf die Datenauswertung hätten.

Nach langem Stillschweigen seitens Facebook veröffentlichte Facebook nun in seinem Newsroom ein Statement, in dem es heißt, dass der Konzern die Nutzungsbedingungen und Richtlinien für Seiten aktualisieren würde, um damit die Verantwortlichkeit der Plattform als auch die der Seitenbetreiber klarzustellen. Letztere soll damit die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen erleichtert werden.

„Wir Werden die notwendigen Schritte unternehmen, um es den Seitenbetreibern zu ermöglichen, ihren Verpflichtungen nachzukommen“

Facebook verpflichtet sich, die Datenschutzregelungen heute und in Zukunft einzuhalten. So wird auf die aktualisierte Datenrichtlinie hingewiesen, in der transparent darüber informiert wird „welche Daten zum Zweck der Bereitstellung eines vollständig personalisierten und kostenlosen Dienstes verarbeitet werden und welche aggregierten Informationen Seitenbetreibern zur Verfügung gestellt werden.“ Seitenbesucher sollen nun über den Link „Datenschutz“ auf jeder Facebook-Seite direkt zur Datenrichtlinie gelangen. Dabei ist es irrelevant, ob es sich dabei um ein Mitglied handelt oder nicht.

Facebook unter Zugzwang

Die Admins wurden durch die Entscheidung des EuGH verunsichert und wandten sich an zahllose Anwälte. Diese stimmten überein, dass das Abschalten der Fanpages die einzige Alternative wäre, rieten aber auch oft zum Abwarten. Konsequenterweise hätte dies dann auch andere Social Media Profile von Unternehmen betroffen, da eine rechtskonforme Erhebung und Verarbeitung von Daten auf den Plattformen nicht garantiert werden kann. Das Urteil versetzte Facebook in Zugzwang, denn das gesamte Monetarisierungsmodell der Plattform basiert auf Daten. Viel wichtiger noch: Wer auf Facebook Werbung schalten möchte, braucht eine Fanpage. Würden die europäischen Unternehmen ihre Profile abschalten, so würde Facebook einen Großteil an Umsatz verlieren.

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Berg